Die Newcastle-Krankheit
Einführung in die Newcastle-Krankheit
Auch die Newcastle-Krankheit ist eine gefährliche Viruserkrankung und meldepflichtig. Aufgrund des sehr ähnlichen Krankheitsbildes wird sie auch als atypische Geflügelpest bezeichnet. Der Virus selbst gehört zur Gattung des Rubulavirus, welcher unter anderem beim Menschen die Mumps oder bei Hunden den Zwingerhusten verursacht.
Der Newcastle-Virus selbst verteilt sich über alle Altersgruppen bei Hühnern und kann in Einzelfällen zu einer Bindehautentzündung bei Menschen führen.
Verbreitung der Newcastle-Krankheit
Newcastle-Krankheit - Diagnose
Unspezifische Veränderungen bei verendeten Hühnern, also Veränderungen die auch bei anderen Krankheiten auftreten können, sind:
- Dehydration
- Organschwellungen
- Eine vermehrte Blutfüllung der Eierstöcke
- Flüssigkeitsansammlungen in der Nasenhöhle und im Schnabel
Spezifische Veränderungen bei verendeten Hühnern sind in erster Linie punktförmige Blutungen auf der Drüsenmagenschleimhaut und an der Oberfläche des Herzens, sowie Blutungen des Muskelmagens und an der Innenwand der Leibeshöhle. Bei einer länger fortgeschrittenen Infektion findet man des weiteren im Darm bröckelige Beläge.
Durch die Ähnlichkeit mit der klassischen Geflügelpest, ist es nicht einfach zu erkennen ob es sich nicht doch um eine atypische Geflügelpest handelt.
Erkennbare Merkmale im Verhalten und im Erscheinungsbild der Hühner können auch hier nicht eindeutig einer der beiden Virusinfektionen zugeordnet werden:
- Drastischer Rückgang der Legeleistung
- Dünnschalige/schalenlose Eier
- Hohes Fieber bis über 42 Grad
- Apathie und Appetitlosigkeit
- Durchfall, eventuell auch blutiger
- Atemnot, Schnabel und Augen sind mit einem zähem Schleim bedeckt
- Durchblutungsstörungen
Die Hühner verenden meist nach vier bis sechs Tagen nach Auftreten der Symptome.
Nur durch eine Blutuntersuchung im Labor kann eindeutig geklärt werden, ob es sich um eine klassische oder eine atypische Geflügelpest, also eine Newcastle-Krankheit, handelt.
Wird bei einer Blutuntersuchung im Labor die Newcastle-Erkrankung der Hühner festgestellt, wird das Veterinäramt ein Sperrgebiet für Geflügel im Radius von drei Kilometer einrichten.
Des weiteren wird der Züchter angewiesen seine Hühnerbestände mindestens drei Wochen ausschließlich im Stall zu halten,die infizierten Tiere sofort zu schlachten, so wie betroffene Stallungen, Gebäude und Transportfahrzeuge zu desinfizieren.
Zusätzlich können Personen- und Verkehrsbeschränkungen auferlegt werden.
Bekämpfung
Eine strenge Betriebshygiene, sprich Nagerbekämpfung, Wildvogelvermeidung, eine Einschränkung des Fahrzeugs-, und Personenverkehrs, die Einrichtung einer Desinfektionsschleuse (vor allem bei größeren Betrieben), minimieren das Risiko für eine Einschleppung des Newcastle-Erregers.
Abgesehen von der Betriebshygiene ist natürlich das Impfen die bislang effektivste Methode um einen Ausbruch der Infektion zu verhindern.
Laut der Geflügelpest-Verordnung ist eine regelmäßige Impfung der Hühner Pflicht, das gilt auch für Privatleute mit kleinen Hühnerbeständen und wird durch eine tierärztliche Bescheinigung bestätigt. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser und wird mehrmals wiederholt um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
Wie auch schon bei der Marek´schen-Krankheit beschrieben, ist unbedingt darauf achten, frisch geimpfte Tiere nicht sofort wieder mit ungeimpften Tieren zusammen zu setzen. Impfviren leben und können somit die nicht geimpften Hühner mit der Newcastle-Krankheit infizieren.
Wenn man sich dazu entschieden hat neue oder weitere Hühner zu kaufen, ist es sinnvoll nur Tiere mit einer Impfbescheinigung auszuwählen oder im Falle von Eintagsküken sich die Bescheinigung der Elterntiere vorlegen zu lassen. Auch dadurch wird das Risiko eines Ausbruchs verringert.
Eine Heilung der Newcastle-Krankheit ist bis heute leider nicht möglich.
Quellen und wichtige Links:
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